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Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
 

Eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegt unter  der Identifikationsnummer 42 038 095 166 vom Finanzamt vor.